Ich muss mich mal wirklich mit dem Thema Bildnisrecht / Recht am eigenen Bild beschäftigen, denn mittlerweile häufen sich die Hinweise in Richtung meiner Wenigkeit, die nur ein bisschen künstlerisches Schaffen mit Fotoapparat versucht zu bewerkstelligen. Wenn mir meine Zeit ja nicht so wertvoll wäre, würde ich es drauf ankommen lassen. Aber man weiß ja auch, die Ordnungshüter, die dann auf der Matte stehen, sind genauso schlau wie der, der sie geholt hat. Am Ende ist man die Dumme, weil die Halbwahrheiten: „Ich hab’ mal was von einem Bildnisrecht gehört“, in diesem Moment zählen.
Bildnisrecht
Heute war ich im Palmengarten und habe mir die Orchideen-Schau angesehen. Anschließend gedachte ich unter Palmen meine Kartoffelpuffer aus Heusenstamm mit Apfelmus zu verspeisen. Im Palmenhaus angekommen wurde das Deluxe-Mahl zweitrangig, denn unter Palmen war Jane zugange. Diesmal nicht im Dschungellook, sondern als Götterbotin der Römer/Griechen. Sie könnte auch aus dem Film „Die fantastische Reise des Odysseus“ entsprungen sein. Ein ziemlich ausgelutschtes Thema wurde da zum Besten gegeben. Dennoch habe ich ein paar Bilder geknipst. Geknipst deswegen, weil ich ein Knipser habe. Obwohl … ich gehöre ja zu der gehobenen Amateurklasse, weil ich über Wechselobjektive verfüge, auch damit arbeite. Wie dem auch sei, als ich nun das Palmenhaus verlassen wollte – Bänke alle besetzt – kam der Fotograf.
Erst sprach er mich auf Englisch an, obwohl er sich mit seiner Assistentin zuvor auf Deutsch austauschte (die petzte nämlich, dass ich fotografiert habe). Nach meiner Frage, ob er das Ganze nicht mehr auf Deutsch über die Zunge bringen kann, outete er sich als deutscher Fotograf mit Presse im Rücken. Dann verlangte er, dass ich das Bild von Jane lösche. Auf meine Nachfrage, nach dem warum, kam der Hinweis:
Das Recht am eigenen Bild
Mir lag ja schon der Hinweis auf der Zunge, dass das meine Bilder sind, die da im Knipser schlummern, ich die Rechte an den Bildern habe. Aber das ist eine doofe Antwort, nicht meiner würdig. Aber dann fing die Diskussion an … Es kam der Hinweis, dass im Palmengarten das Hausrecht gilt, man eine Erlaubnis zum Fotografieren sich besorgen muss, da der Palmengarten nicht öffentliches Gelände ist und man deswegen Eintritt bezahlen muss. Dass das Hausrecht gilt, ist nicht zu bestreiten. Das gilt bei der Bahn, wie auch im Zoo (Beispiel).
Bei der Bahn muss man sich vorher eine Erlaubnis holen. Das hat auch unfalltechnische Gründe. Man kann nicht einfach in den Gleisen herumhüpfen, wie es einem gerade gefällt. Im Zoo wird darauf hingewiesen, wenn man nicht fotografieren soll oder der Blitz auszuschalten ist. Und wenn der Herr Grzimek am Sonntagmorgen in seinem Zoo gesichtet wurde, dann war er nicht privat, sondern eine Persönlichkeit, die eben auch am heiligen Sonntag keine Ruhe findet. Außer vor meinem Vater und mir, denn mein Vater sagte immer, das machen wir nicht. Er hat grüßend seinen Hut leicht angehoben, wenn der Frankfurter Zoodirektor uns am Sonntag im Zoo begegnet ist. Mehr bedarf es auch unter Leuten nicht, die das gewisse Etwas pflegen. Entweder man hat es, oder man hat es nicht. Und wer hat, der kann.
Aber im Fall des Palmengartens gab es keine Persönlichkeit, gar ein öffentliches Interesse an der Person. Und die Fotosession fand auch nicht in einer Art Öffentlichkeit statt, wie kürzlich der „Tatort auf dem Römerberg“. Es gab aber weder einen Hinweis, dass das Fotografieren an diesem Nachmittag zu unterlassen ist, noch wurde das Palmenhaus für die Session geschlossen. Der Hinweis auf die nicht vorliegende Erlaubnis … *hustet* kollidiert mit dem Gewohnheitsrecht und dem Recht auf künstlerische Freiheitsentfaltung. Mich gibt es als Drei-Käse-Hoch im Palmengarten als Bild. Solange fotografieren wir schon im Palmengarten, ohne das nötige Papier von der Verwaltung. Und am Kassenhäuschen steht nichts von einer benötigten Erlaubnis. Im Städel wiederum steht der Hinweis, dass man eine Erlaubnis einholen muss, wenn man fotografieren will.
Zum öffentlichen Raum: Der Palmengarten gehört der Stadt Frankfurt, also uns Bürger.
Der städtischen Verwaltung wurde der Garten am 14. Juli 1953 wieder übergeben. Erst 1954 konnten die wesentlichen Kriegsschäden im Palmengarten beseitigt werden. …
(Allwissende Müllhalde)
Im September 2012 wurde das Gesellschaftshaus eröffnet, die Renovierungskosten beliefen sich auf knapp 40 Millionen Euro.
Der Hausherr, die Stadt Frankfurt, hat eine Verwaltung eingesetzt, die über das Wohl des Palmengartens achtet. An diese Verwaltung hätte der Fotograf sich richten müssen, wenn er denn Bilder macht und er sein Model zwischen den Palmen schützen will. Das Model wiederum hätte den Fotografen darauf hinweisen müssen, will sie ihre Rechte „Nein, nur du mein Fotograf sollst mich ablichten“ gewahrt wissen. Das ganze Foto-Team hat gewaltig gepennt, statt dessen werden die Leute eingefangen. Ein Schild „Bitte nicht fotografieren“ hätte gereicht. Für mich kein Problem. Und solange ich diese Bilder nicht veröffentliche, kommt ein anderes, ein höherwertiges Recht ins Spiel, vorausgesetzt, das Hausrecht schreitet nicht ein.
Ich habe dann die Bilder vor seinen Augen gelöscht, natürlich mich dabei besonders dumm angestellt: „Wo ist dann der Mülleimer? Daheim habe ich einen.“ Er kam dann noch mit dem Hinweis, dass er im Recht ist, er täglich damit zu tun hat, er bei der Presse ist … Meinte ich nur: „Die Polizei, die am Ende hier steht, hat auch immer recht. Und dann sind Anwälte damit beschäftigt, das Unrecht unter den Teppich zu kehren, um aus Tätern Opfer zu machen.“
Er war dann zufrieden, ich auch, und wir wünschten einander noch einen schönen Nachmittag.
Wiederherstellung gelöschter Dateien
Zu Hause angekommen habe ich mir die gelöschten Bilder auf die Festplatte mit Recuva meines Rechners gezaubert. Wer hat, der kann. Und wer um die „Geheimnisse“ weiß, kann noch mehr. Man soll nicht glauben, dass trotz Sebastian Edathy und dem, was damit einherging, der Presseclub aus Frankfurt mit der Löschtaste eines Fotoapparates seinen „Sieg feiert“. Ich sehe es sportlich anders: Ich habe in der Nachspielzeit gewonnen. Und diese Veröffentlichung darf ich. ;o)
Es ist ein verzwicktes Thema, zumal in diesem Fall Jane nicht als normale Person zwischen den Palmen stand, sondern als „Kunstobjekt“ für Werbung oder anders abgelichtet wurde. Mein Freund und Nachbar Pit, seines Zeichens Fotograf, hätte nicht mal seine Kamera in Anschlag genommen – uninteressant. Für mich an sich ja auch, da das Thema einfach durchgenudelt ist. Ich wollte nur noch einen Schritt weitergehen, die Arbeit des Fotografen am Model hinzuziehen. Aber was nicht ist, ist nicht und mein Magen knurrte, da die Kartoffelpuffer noch im Rucksack auf mich warteten. Deswegen habe ich den Fotografen auch den Mülleimer auf meinem Knipser finden und das sich angeeignete Hausrecht der Stadt Frankfurt ausüben lassen.
In kleinen Dingen bin ich ja doch recht großzügig.